LOHN+GEHALT
Die Zeitschrift LOHN+GEHALT informiert praxisnah und aktuell über Entwicklungen, Neuerungen und Trends zu allen Themen der Entgeltabrechnung
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LOHN+GEHALT informiert praxisnah und aktuell über Entwicklungen, Neuerungen und Trends zu allen Themen der Entgeltabrechnung – von Arbeitszeitflexibilisierung über betriebliche Altersversorgung und Reisekosten bis zu Vergütungsmodellen und Zeitwirtschaft. Das Fachmagazin berichtet über Abrechnungsmethoden und -verfahren, einsetzbare Technologien und stellt die neuesten Softwareprodukte sowie gegenwärtige Fachliteratur vor. Praxisnähe bieten vor allem differenzierte Markt- und Anbieterübersichten und Pflichtenhefte für Softwareprodukte, Outsourcing- und externe Dienstleistungen sowie Consultingangebote.
LOHN+GEHALT bündelt das Wissen der Entgeltabrechnung in allen relevanten Bereichen – unsere Leserinnen und Leser sind immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.
LOHN+GEHALT lenkt sicher durch die Welt der Entgeltabrechnung. Das Magazin wird von Fach- und Führungskräften im Personal- und Abrechnungsbereich ebenso gelesen wie von Geschäftsführern, Steuerberatern, Kanzleien und Dienstleistern im Bereich HR-BPO.
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Titeldetails
- Ein Zugang zum Online-Archiv inklusive
- ISSN 0172-9047
- 8 Ausgaben pro Jahr
- Erscheint bei DATAKONTEXT
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Themenschwerpunkte der LOHN+GEHALT 3/2023:
Zeitarbeit
In vielen Branchen geht nichts mehr ohne Zeitarbeit. Das Thema Pflege und Zeitarbeit tritt in den letzten Jahren in den Fokus. In arbeitsrechtlicher Hinsicht handelt es sich bei Zeitarbeit in der Pflege um eine Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an ein Unternehmen verleiht. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister. Im Interview mit einem Experten aus dem Bereich Medical / Care erfahren Sie mehr zum Thema. Ist Pflege und Zeitarbeit überhaupt vereinbar oder sollte es sogar als Form der Arbeitsanbahnung für die Pflege verboten werden?
Saisonbeschäftigte
Die Vielfalt der möglichen Tätigkeiten im Rahmen der Saisonbeschäftigung ist groß. Oft handelt es sich um einfache Arbeiten, die Sie sofort ausführen können – zum Beispiel als Erntehelfer. Aber auch anspruchsvollere Arbeiten werden als Saisonbeschäftigung angeboten. Die Saisonbeschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie wird auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet und ist eine Form des Minijobs. Sie wird häufig genutzt, wenn in einem Unternehmen saisonbedingt Arbeitskraft gebraucht wird.
Lohnabtretung
Eine Lohnabtretung kann sich prinzipiell jeder Gläubiger vom Schuldner unterschreiben lassen, dem er Geld leiht. Oftmals lassen sich Banken bei Verbraucherkrediten Lohnabtretungen unterschreiben. Kommt der Schuldner dann später mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann der Gläubiger die Lohnabtretung dem Arbeitgeber zuschicken. Von diesem verlangt er die Auszahlung der pfändbaren Beträge. Lohnabtretungen können in Arbeitsverträgen nicht mehr ausgeschlossen werden. Wir blicken in unserem Beitrag auf das grundsätzliche Regelwerk.
Aktuelles
Mit den Rubriken Aktuelles aus dem Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht sind Sie immer bestens informiert und auf dem Laufenden.
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• Dienstleister im Bereich HR-BPO
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
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